Allgemeine Geschäftsbedingungen der artconcept GmbH für Geschäftskunden

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der artconcept GmbH ( im folgenden "ac" ) gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB ( im folgenden "Kunden" ) in der jeweiligen zum Zeitpunkt des Vertragsaschlusses gültigen Fassung.

1.2. Diese AGB gelten ausschließlich, entgegenstehende in AGB abweichende Bedingungen des Kunden können nicht akzeptiert werden, es sei denn, ac hat diesen im Einzelfall schriftlich zugestimmt.

 

2. Zustandekommen des Vertrages

2.1. Die Beschreibung unseres Waren-Sortiments im Internet dient lediglich zur Information des Kunden und ist kein Angebot zum Vertragsabschluss im Sinne des § 145 BGB.

2.2. Indem der Kunde eine Bestellung an ac absendet, gibt er ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Der Kunde erhält eine entsprechende Bestätigung des Empfangs durch E-Mail oder ähnliche Mittel. Sollten einzelne Angaben zum Sortiment auf der Website fehlerhaft sein, so wird ac den Kunden nach Erhalt der Bestellung darauf gesondert hinweisen und ihm ein entsprechendes Gegenangebot unterbreiten. Angebote von ac sind stets freibleibend.

2.3. Ein Vertrag mit ac kommt zustande, wenn ac dieses Angebot annimmt. Die Annahme erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Ware auch tatsächlich verfügbar ist. Eine gesonderte Erklärung der Annahme durch ac gegenüber dem Kunden ist dabei nicht mehr erforderlich. Kann ac das Angebot des Kunden nicht annehmen, wird dies dem Kunden mitgeteilt.

2.4. Aufträge, Auftragsänderungen und -ergänzungen, sowie mündliche Abreden jeder Art sind erst nach schriftlicher Bestätigung durch ac verbindlich.

 

3. Preise

3.1. Die Preise verstehen sich in Euro.

3.2. Berechnet werden die am Tage der Bestellung gültigen Preise zzgl. der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer.

3.3. Verpackung, Versandspesen, Transportversicherung, Zollgebühren und Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe werden besonders berechnet.

3.4. Ändern sich in der Zeit zwischen Abschluss des Vertrages und unserer Lieferung bzw. Leistung den Preis bestimmende Faktoren, so ist ac berechtigt, bei Aufrechterhaltung des Vertrages den Preis entsprechend anzugleichen. Dasselbe gilt, wenn nach Vertragsschluss zusätzlich auf den Vertrag bezügliche Steuern oder Abgaben erhoben werden.

 

4. Fälligkeit und Bezahlung

4.1. Rechnungen von ac sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto Kasse zahlbar. Bei Bankeinzug innerhalb eines Werktages gewährt ac eine Vergütung von 2 % zzgl. zum Skonto.

4.2. Skontoabzüge werden nur anerkannt, wenn alle Rechnungen beglichen sind.

4.3. Kommt der Kunde in Verzug, so ist ac berechtigt, auch ohne Mahnung, Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes vom 9. Juni 1998 (BGBl. I S. 1242) zu verlangen. ac ist berechtigt, Mahngebühren zu erheben.

4.4 Bei Dienst- oder Werkleistungen ist ac berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.

4.5. Schecks gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Wechsel werden nicht akzeptiert.

4.6. Verschlechtert sich die Zahlungsfähigkeit des Kunden nach Vertragsschluss, oder wird ac nachträglich bekannt, dass gegen die Zahlungsfähigkeit des Kunden Bedenken bestehen, so kann ac sofortige Begleichung seiner Forderungen verlangen, auch wenn Stundung vereinbart war. Unter denselben Voraussetzungen kann ac für noch nicht erfolgte Lieferungen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

4.7. Eingehende Zahlungen werden nach Wahl von ac auf etwaige Kosten, Zinsen und/oder auf die älteste fällige Hauptforderung angerechnet.

4.8. Der Kunde kann nur aufrechnen bzw. ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, soweit es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt. Im Falle der Zurückbehaltung von Zahlungen ist außerdem erforderlich, dass die Gegenforderung auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

5. Lieferung

5.1. Voraussetzung für die Einhaltung von Lieferfristen ist, dass der Kunde ihm obliegenden Verpflichtungen rechtzeitig erfüllt und ac selbst richtig und rechtzeitig beliefert wird. Teillieferungen sind zulässig.

5.2. Lieferfristen verlängern sich auch innerhalb eines Lieferverzuges angemessen bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, Betriebsstörungen und anderen von ac nicht verschuldeten Ereignissen, wie zum Beispiel Schwierigkeiten bei der Beschaffung der für die Leistung erforderlichen Zulieferungen. Solche Umstände berechtigen ac auch, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.

5.3. Bei Annahmeverzug des Kunden oder Verletzung sonstiger Mitwirkungspflichten ist ac berechtigt, Schadensersatz einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Im Zeitpunkt des Annahmeverzuges geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über,

5.4. Erfüllungsort ist Bielefeld. Versendet ac auf Verlangen des Kunden die Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald ac die Sache dem Transportunternehmen übergeben hat. Der Kunde trägt die Kosten der Versendung ab dem Erfüllungsort. Für Verzögerungen auf dem Post- oder Transportweg haftet ac nicht.

5.5. Bei Abänderungen des Vertrages, die die Lieferfristen beeinflussen, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang.

 

6. Versand, An- und Rücktransport

6.1. Der Versand erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des Kunden. Dasselbe gilt für Antransport und Rücktransport von Waren, Material, Unterlagen etc., die der Kunde zur Verfügung stellt, und zwar auch dann, wenn ac dabei tätig wird. Transportschäden sind sofort dem Frachtführer, andere Beanstandungen dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen.

6.2. ac steht bei seinen Lieferungen die Wahl des Transportmittels frei. Kosten für eine vom Kunden gewünschte beschleunigte oder besondere Transportart gehen zu Lasten des Kunden.

6.3. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung aus Gründen, die der Kunde oder der Empfänger zu vertreten haben, so geht die Gefahr auf den Kunden über, wenn ac die Versandbereitschaft mitteilt.

 

7 . Eigentumsvorbehalt

7.1. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum von mt. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch soweit ac sich nicht ausdrücklich hierauf beruft. Bei laufender Rechnung gilt das Vorbehaltseigentum als Sicherung für die Saldoforderung

7.2. Der Kunde ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Andere Verfügungen, insbesondere die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung sind dem Kunden nicht gestattet. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware ist der Kunde verpflichtet, auf das Eigentum von ac hinzuweisen und ac unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware nur unter Eigentumsvorbehalt weiterzuveräußern. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung entfällt bei Zahlungseinstellung des Kunden.

7.3. Der Kunde tritt ac bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräusserung gegen den Abnehmer erwachsen. Es ist dem Kunden untersagt, mit seinem Abnehmer Abreden zu treffen, welche die Rechte von ac in irgendeiner Weise ausschließen oder beeinträchtigen können. Der Kunde darf insbesondere keine Vereinbarungen eingehen, welche die Vorausabtretung der Forderungen an ac zunichte machen oder beeinträchtigen. Zur Einziehung der an ac abgetretenen Forderungen bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von mt, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichtet sich MT, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegt. ac kann verlanagen, dass der Kunde ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt. Wird der Liefergegenstand mit anderen Waren, die ac nicht gehören, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Kunden gegen den Abnehmer in Höhe des zwischen ac und dem Kunden vereinbarten Liefervertrages als abgetreten.

7.4. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollen Wert, wobei ac als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt ac Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte zu diesen verarbeiteten Waren.

7.5. Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist ac auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen und/ oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Herausgabeverlangen der Vorbehaltsware durch ac liegt keine Rücktrittserklärung von mt, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt. Die Rücknahmekosten trägt der Kunde.

7.6. Der Eigentumsvorbehalt zu Gunsten von ac ist in der Weise bedingt, dass mit der vollen Bezahlung seiner Forderungen das Eigentum an der Vorbehaltssache ohne weiteres auf den Kunden übergeht und die abgetretenen Forderungen ihm zustehen.

 

8. Gewährleistung

8.1. Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach $ 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

8.2. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits bei Gefahrübergang vorlag, so wird ac vorbehaltlich ordnungsgemäßer Mängelrüge nach seiner Wahl eine Mängelbeseitigung und Neulieferung vornehmen. Es ist ac stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Schlägt die Nacherfüllung fehl, steht dem Kunden das Recht zu, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.

8.3. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung und Verschleiß, wie bei Schäden, die nach Gefahrübergang infolge nachlässiger Behandelung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder Dritten Änderungen vorgenommen, bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

8.4. Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie ac unverzüglich, innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Ware - bei verborgenen Mängeln unverzüglich spätestens 6 Monate nach Ihrer Entdeckung angezeigt werden.

8.5 ac ist berechtigt, gerügte Ware am Kundensitz zu überprüfen oder Übersendung an uns gegen Kostenerstattung zu verlangen. Vor etwaiger Rücksendung ist die Zustimmung von ac einzuholen.

8.6. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich dadurch erhöhen, weil die von ac gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn die Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

 

9. Unmöglichkeit / Rücktritt / Schadenersatzforderungen

9.1. ac haftet bei Unmöglichkeit der Leistung in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Die Haftung von ac ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Satz 9.5. dieser Bestimmung genannten Ausnahmefälle vorliegt. Im Übrigen wird die Haftung von ac wegen Unmöglichkeit auf Schadenersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf insgesamt 10 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Unmöglichkeit der Leistung sind ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

9.2. Der Kunde kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn ac die Pflichtverletzung grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet hat. Der Kunde hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb von 2 Wochen nach Aufforderung von ac zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht.

9.3. ac haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung von ac ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit keine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegt. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Kunden ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Die vorstehenden Regelungen erstrecken sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, Pflichtverletzungen aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung.

9.4. ac haftet bei Leistungsverzögerung in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Die Haftung von ac ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Satz 5 dieser Bestimmung genannten Ausnahmefälle vorliegt. Im übrigen wird die Haftung von ac wegen Verzögerung der Leistung für den Schadenersatz statt der Leistung und für Schadensersatz neben der Leistung auf 10 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind - auch nach Ablauf einer ac etwa gesetzten Frist - ausgeschlossen. Die vorstehenden Begrenzungen gelten nicht, soweit bei Haftung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

10. Datenschutz

Sämtliche Daten unserer Kunden werden vertraulich behandelt. Die Speicherung und Verarbeitung dieser Daten geschieht ausschließlich in dem vom Kunden genehmigten Umfange und unter strikter Beachtung gesetzlicher Bestimmungen, wie etwa des Bundesdatenschutzgesetzes oder des Informations- und Kommunikationsdienstgesetzes. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte, die weder in einem Zusammenhang mit dieser Vertragserfüllung stehen, noch Mitglied der Unternehmensgruppe artconcept sind, ist ausgeschlossen.

 

11. Schlussbestimmungen

11.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Bielefeld. Dies gilt auch, wenn der Kunde nicht Vollkaufmann ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland besitzt.

11.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts .

11.3. Sollten einzelne der vorstehenden Klauseln unwirksam sein oder werden, so ist die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

11.4. Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen von Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform. Auf deren Einhaltung kann im Einzelfall nur schriftlich verzichtet werden.